In Österreich können Waldbesitzer für Unfälle durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste im Bereich von Wanderwegen und Forststraßen haftbar gemacht werden. Das Ergebnis: Überall werden entlang von Wegen die ein wenig älteren Bäume vorsichtshalber gefällt. Das gilt auch für die Nationalparke, die entgegen der eigenen Zielsetzungen wertvolle Bäume entfernen müssen. Denn ein Besucher, der von einem morschen Ast getroffen wird, könnte den Nationalpark gewissermaßen in Grund und Boden klagen. Das war eines der wichtigsten Themen…
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